Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) von inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott

Zwillikon, den 1. März 2024

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott, und dem Kunden/der Kundin, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Coaching- oder Kursvertrag kommt zustande, wenn sich der Kunde und inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott zum Zweck eines Vorgesprächs, eines Coachings oder eines Kurses auf einen Termin einigen.
Inschwingung-sein Saira Jeannette Ott ist berechtigt, einen Coaching- oder Kursvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Probleme oder Themen geht, welche inschwingung-sein Saira Jeannette Ott aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.

§ 3 Inhalt und Zweck des Coaching- oder Kursvertrages

a) Inschwingung-sein Saira Jeannette Ott erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden/der Kundin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus ihren Ausbildungen zum Coaching, der Prozessbegleitung und zu den Themen der jeweiligen Kurse und Seminare anwendet.

b) Über die Coaching- und Prozessbegleitungsmethoden sowie über die Teilnahme an einem Kurs oder Seminar entscheidet der Kunde/die Kundin nach seinen/ihren Befindlichkeiten frei, nachdem er/sie durch Saira Jeannette Ott über die Methoden und Inhalte und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde/die Kundin nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist inschwingung-sein Saira Jeannette Ott befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmasslichen Kundenwillen entspricht.
Inschwingung-sein Saira Jeannette Ott weist ausdrücklich darauf hin, dass das angebotene Coaching und die Prozessbegleitung nicht den Besuch bei einem Psychologen, Arzt oder Heilpraktiker ersetzt. Auch das Absetzen von etwaigen Medikamenten oder Therapien fällt ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Kunden/der Kundin und wird von inschwingung-sein Saira Jeannette Ott in keiner Form befürwortet oder abgelehnt. Im Zweifelsfalle ist die oben erwähnte Fachperson zu konsultieren.

c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelcoaching- oder Prozessbegleitungssitzung sowie an einem Kurs/Seminar ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistig, psychischen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme eines Coachings/einer Prozessbegleitung bzw. der Buchung einer Sitzung oder eines Kurses/Seminares erklärt der Kunde/die Kundin, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig, psychisch nicht akut erkrankt zu sein. 

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

a) Der Kunde/die Kundin möge bitte bedenken, dass inschwingung-sein Saira Jeannette Ott durch unentschuldigtes Fernbleiben zu einem Termin oder Kurs/Seminar nicht nur ein Zeit– und Vorbereitungsaufwand entsteht, sondern dass der Termin/Kursteilnahme kurzfristig auch nicht mehr weiter vergeben werden kann. Sollte der Kunde/die Kundin einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Nach dieser Frist gilt das gesamte Sitzungshonorar als geschuldet. Dies gilt nicht, sofern der Kunde/die Kundin an dem Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er/sie inschwingung-sein Saira Jeannette Ott gegenüber dies unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt).

b) Sollte inschwingung-sein,  Saira Jeannette Ott verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Kunden/der Kundin oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

d) Inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott kann naturgemäss keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

e) Sowohl der Kunde/die Kundin als auch inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott sind berechtigt, die Siitzung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Geht der Sitzungsabbruch vom Kunden/der Kundin aus, gilt der Preis für die begonnene Sitzung als geschuldet. Geht der Sitzungsabbruch inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott aus, entfällt das Honorar. Der Kunde/die Kundin hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 5 Vergütung

inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuell sind.  (siehe Preise) 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott behandelt die Kundendaten streng vertraulich und erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden/der Kundin. Davon ausgenommen sind einzig Personensorgeberechtigte, falls der Kunde/die Kundin nicht mündig ist.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung des Kunden/der Kundin vorliegt, bestimmten Personen Auskunft erteilen zu dürfen oder wenn inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund eines Urteils eines Schweizer Gerichts.

c) Inschwingung-sein Saira Jeannette Ott führt Aufzeichnungen über Coaching-Verlauf und Inhalt in einem geschützten Bereich der Plattform. Dem Kunden/der Kundin steht die Einsicht in diese Akte zu und er kann jederzeit deren Vernichtung verlangen.
d) Über den Umgang mit digitalen Daten gibt die nachfolgende Datenschutzverordnung Auskunft.

§ 7 Dienstleistungen von Drittanbietern

Inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch inschwingung-sein, Saira Jeannette Ott zu Stande gekommen sind. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching/Begleitungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am nächsten kommen.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Affoltern am Albis (ZH)